Förderung durch den Freistaat
Unterstützung für Ausrichter
Der Freistaat Sachsen gewährt der gastgebenden Kommune des »Tages der Sachsen« bis auf Weiteres einen projektgebundenen Zuschuss für die Vorbereitung und Durchführung des »Tages der Sachsen«. Die Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung des »Tages der Sachsen« erfolgt ca. 3 Jahre im Voraus und wird im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Kommunen haben die Möglichkeit, ihre Bewerbung bei der Geschäftsstelle »Tages der Sachsen« einzureichen.
Die Ausschreibung für den »Tag der Sachsen« 2029 wurde am 11.06.2026 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Unterstützung für Teilnehmer
Am jeweiligen »Tag der Sachsen« teilnehmende Vereine, Gesellschaften, Verbände, Institutionen und Gruppen aus dem Freistaat Sachsen (im Folgenden Vereine und Verbände) erhalten für die mit der Vorbereitung und Teilnahme am »Tag der Sachsen« verbundenen Aufwendungen einen Zuschuss, der als pauschale Leistung unter anderem für Fahrtkosten, Verpflegung und/oder Übernachtung gewährt wird. Der Zuschuss wird der jeweiligen Ausrichterstadt durch die Sächsische Staatskanzlei bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Mittel besteht nicht. Die entsprechenden Informationen und Formulare erhalten Sie auf Anforderung beim Organisationsbüro oder über den Link »Teilnahme und Beantragung Förderung Vereine und Verbände«.
Kontakt
Geschäftsstelle »Tag der Sachsen«
Besucheradresse:Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-10474
Telefax: 0351 564-10999
E-Mail: tds@sk.sachsen.de